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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CHIDISIGN, Daniela Chidi-Umeh

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und CHIDISIGN, Inhaberin Daniela Chidi-Umeh (nachfolgend „CHIDISIGN"), soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag nichts anderes ergibt. Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, CHIDISIGN stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

Basis für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von CHIDISIGN, das unverbindlich und freibleibend ist. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, kann CHIDISIGN diesen innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Angebot, Auftrag und Auftragsbestätigung können auch in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

§ 3 Farben / Bildmuster

CHIDISIGN weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z. B. Papier, Stoffe, Folien, Banner) abweichen. Diese Farbabweichungen sind in der Druckindustrie üblich und vom Auftraggeber hinzunehmen. Der Auftraggeber kann gegen gesonderte Vergütung ein farbverbindliches Proof anfertigen lassen. Abbildungen bzw. Bildmuster in Katalogen von CHIDISIGN oder im Internet sind unverbindlich; tatsächliches Aussehen und Farbgebung können abweichen.

§ 4 Vergütung

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist CHIDISIGN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, kann CHIDISIGN Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen.

Ändert oder bricht der Auftraggeber Aufträge ab oder ändern sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung, werden CHIDISIGN die dadurch anfallenden Kosten ersetzt; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe.

§ 5 Liefertermine / Verzögerungen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäß übergibt und die vereinbarten Termine für Druck- und Produktionsfreigaben einhält.

Fälle höherer Gewalt berechtigen CHIDISIGN, Lieferungen um die Dauer des Ereignisses aufzuschieben. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die CHIDISIGN auch bei äußerster Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnte, z. B. Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien und Epidemien, behördliche Maßnahmen sowie der Ausfall von Strom- oder Kommunikationsnetzen.

§ 6 Verwertungsgesellschaften / Künstlersozialabgabe

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) abzuführen. Werden diese von CHIDISIGN verauslagt, sind sie gegen Nachweis zu erstatten – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf nicht von der Rechnung von CHIDISIGN abgezogen werden; für Anmeldung und Abführung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

§ 7 Präsentationen

7.1 Präsentationskosten – Für die Teilnahme an Präsentationen steht CHIDISIGN ein angemessenes Honorar zu, das mindestens den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

7.2 Präsentationsunterlagen – Erhält CHIDISIGN nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben die Präsentationsunterlagen ihr Eigentum und sind auf Aufforderung unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sie zu nutzen, zu bearbeiten, an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.

7.3 Urheberrechtlich geschützte Leistungen – Ohne Auftrag ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die im Zuge der Präsentation erbrachten Leistungen zu nutzen, zu bearbeiten, weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen.

7.4 Sonstige Leistungen – Soweit Leistungen nicht dem Urheberrecht unterliegen, gilt 7.2 entsprechend; insbesondere dürfen die zugrunde liegenden Ideen und Konzepte nicht genutzt werden.

7.5 Anderweitige Nutzung – Ohne Auftrag ist CHIDISIGN berechtigt, die erbrachten Leistungen sowie die zugrunde liegenden Ideen und Konzepte anderweitig zu nutzen.

§ 8 Haftung

8.1 CHIDISIGN haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CHIDISIGN nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. CHIDISIGN haftet nicht für in der Werbung enthaltene Sachaussagen über Produkte/Leistungen des Auftraggebers und nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit gelieferter Ideen, Konzepte und Entwürfe. Eine Haftung in Fällen höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

8.2 Soweit die Haftung von CHIDISIGN ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8.3 Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt eine Haftung von CHIDISIGN. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes in Textform geltend zu machen; danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 9 Leistungen Dritter

Von CHIDISIGN eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von CHIDISIGN. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese während der Auftragsdurchführung und für zwölf Monate danach nicht ohne Mitwirkung von CHIDISIGN unmittelbar oder mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Mit Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Er prüft die übergebenen Unterlagen auf gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter; ist er nicht zur Verwendung berechtigt, stellt er CHIDISIGN von Ersatzansprüchen Dritter frei und ersetzt entstandene Schäden. Der Auftraggeber prüft die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahme und informiert CHIDISIGN bei Zweifeln in Textform.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte des Auftraggebers

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Dessen Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

11.1 Sofern nicht abweichend vereinbart oder vom Vertragszweck zwingend erfordert, räumt CHIDISIGN dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Befugnis, Änderungen oder Weiterentwicklungen vorzunehmen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von CHIDISIGN. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

11.2 Soweit Leistungen nicht dem Urheberrecht unterliegen, gilt 11.1 entsprechend.

11.3 Werden die Leistungen später oder in größerem Umfang genutzt als vertraglich vereinbart, ist CHIDISIGN berechtigt, die Vergütung für die zusätzliche Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zur ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.

11.4 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

§ 12 Rechte von CHIDISIGN

CHIDISIGN behält sich – auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts – ein unbefristetes Nutzungsrecht für eigene Zwecke (insbesondere zur Eigenwerbung) vor und ist berechtigt, in der Presse und auf eigenen Werbeträgern (insbesondere der eigenen Website) mit Namen und/oder Firmenlogo des Auftraggebers auf die erbrachte Leistung bzw. die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. CHIDISIGN hat das Recht, auf urheberrechtlich geschützten Werbemitteln als Urheberin genannt zu werden. Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber CHIDISIGN auf Wunsch einige einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich; CHIDISIGN ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.

§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz

CHIDISIGN behandelt alle aufgrund eines Auftrags erhaltenen Kenntnisse zeitlich unbeschränkt streng vertraulich und verpflichtet Mitarbeiter sowie hinzugezogene Dritte entsprechend. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Eigentum an Unterlagen

Sämtliche von CHIDISIGN erstellten Unterlagen (Muster, Reinzeichnungen, Dateien, Layouts etc.) verbleiben im Eigentum von CHIDISIGN. Eine Herausgabe bedarf einer gesonderten Vereinbarung und erfolgt nur gegen Vergütung.

§ 15 Gestaltungsfreiheit

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten; CHIDISIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Bestimmungen.

16.2 Anwendbares Recht – Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand – Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von CHIDISIGN (Icking).

Stand: Juni 2026

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